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Drei gute Gründe Ihren Hausverkauf uns zu überlassen:
1. Wir kümmern uns um alles
- Verkaufsberatung und Wertermittlung vor Verkaufsstart
- Erstellung eines aussagekräftigen und verkaufsfördernden Exposés
- Erstellung einer professionellen Unterlagenmappe
- Veröffentlichung im Internet sowie Fensteraushang
- Telefonische und schriftliche Beantwortung von Anfragen von Kaufinteressenten
- Als professioneller Baufinanzierer verfügen wir über ein großes Portfolio an bonitätsstarken Kaufinteressenten
- Durchführung von Besichtigungen
- Wir führen Verhandlungen über Kaufpreis und Vertragsmodalitäten im Interesse einer Einigung zwischen Käufer und Verkäufer
- Mitwirkung bei der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages
2. Immobilienwertermittlung mit Sachverstand
- Mit Sachverstand und der Hilfe unserer Bewertungsalgorithmen, bewerten wir Ihre Immobilie und ermitteln den optimalen Verkaufspreis
- Als Ortsansässiger Makler kennen wir den Markt genau und können eine schnelle Terminvergabe garantieren
- Herr Krauß ist vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter zum zertifizierten Sachverständigen, für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, ernannt worden.
3. Faire Provisionsregelung
- Laut §656d BGB verpflichten sich sowohl Käufer als auch Verkäufer den Maklerlohn zu gleichen Anteilen zu erstatten. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeiner Teil
1.1 Vertragsabschluss und Informationspflicht
Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten für sämtliche von uns zu erbringende Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Der Vertragsabschluss kann sowohl schriftlich als auch durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen entstehen.
Abweichende Bedingungen, von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt werden.
Alle Änderungen der Vertragsabreden bedürfen der Schriftform.
Zu Beginn und auch im weiteren Verlauf unserer Geschäftsbeziehungen müssen Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle Umstände, die Einfluss auf die von uns zu erbringenden Leistungen haben, unterrichten.
1.2 Vertragslaufzeit / Kündigung
Eine Festlaufzeit der mit Ihnen geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart und im Vertrag festgehalten.
Erbringen wir für Sie mehrere Leistungen, ist jede separat von Ihnen zu kündigen.
Sollten Sie unberechtigt oder außerordentlich kündigen, sind wir berechtigt, unsere Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen sofort einzustellen. Des Weiteren sind wir berechtigt, die bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen.
1.3 Preise
Unsere Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die derzeit gültigen Preise ergeben sich aus diesen Vertragsbedingungen, dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag und dem diesem ggf. beigefügten Anlagen. Grundlage unserer künftigen Rechnungen ist die dann gültige Preisliste.
Im Falle einer Erhöhung der MwSt. sind wir berechtigt diese ohne vorherige Ankündigung in gleicher Höhe an Sie weiter zu geben.
1.4 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.
Sollten Teilleistungen durch uns erbracht werden, können wir diese bereits fällig stellen.
Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind nur möglich, wenn diese Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese unbestritten und durch uns anerkannt ist. Die Abtretung von Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung ist ausgeschlossen.
Sind Sie Kaufmann, steht Ihnen kein Zurückbehaltungsrecht, auch nicht das des § 369 HGB, zu. Sind Sie kein Kaufmann, steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Mit Eintritt des Zahlungsverzuges (bei Kaufleuten mit Fälligkeit) ist
der Rechnungsbetrag mit 8 % jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir haben jedoch die Möglichkeit, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Umgekehrt können Sie eine Reduzierung des Verzugszinses verlangen, wenn Sie nachweisen, dass uns ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.
Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
Bei Gefährdung unserer Zahlungsansprüche, insbesondere bei Verschlechterung Ihrer Zahlungsverhältnisse, bei Zahlungseinstellung sowie bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir nur noch gegen Barzahlung oder Vorkasse zur Erbringung von Leistungen verpflichtet.
1.5 Haftungsbegrenzung
Bei Vertrags- und sonstigen Pflichtverletzungen ebenso bei mangelhaften sonstigen Leistungen sowie unerlaubten Handlungen ist unsere Haftung auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
Sind Sie Kaufmann, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Es sei denn, wir haben mit Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt.
Sollten gesetzliche Regelungen zwingend einen erweiterten Haftungsumfang vorschreiben, sind diese maßgeblich.
1.6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt in, dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Die Verjährungsfrist endet jedoch spätestens 5 Jahre nach der Erbringung der Leistung bzw. der Abwicklung des Auftrages.
Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
1.7 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden oder nachfolgenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
2.1 Weitergabe verbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
2.2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter entgeltlich oder unentgeltlich tätig werden.
2.3 Vorkenntnis
Ist dem Kunden ein durch uns nachgewiesenes Objekt bereits von anderer Seite angeboten worden, so ist er verpflichtet, uns dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe, schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren hat uns der Kunde nachzuweisen, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat.
2.4 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer/Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
2.5 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer oder ein durch diesen berechtigter Dritter) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages oder Mietvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
Sofern der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Teilnahme erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet uns unverzüglich Auskunft über den Vertragsabschluss sowie die zur Berechnung des Provisionsanspruches notwendigen Angaben zu erteilen. Auf unseren Wunsch hin, ist der Auftraggeber verpflichtet uns eine Abschrift des abgeschlossenen Vertrages zu übersenden.
Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle lnformations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
2.6 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.
Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
2.7 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, auch wenn ein Vertragsabschluss des Hauptvertrages (z.B. Kauf- oder Mietvertrag) nicht zustande kommt.
2.8 Provisionen
Unsere Provision entsteht für den Nachweis eines Interessenten oder eines Objektes oder für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses über das Objekt und ist zahlbar bei Abschluss eines notariellen Vertrages bzw. bei Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages.
Die Provision ist von Käufer und Verkäufer an uns zu zahlen.
Die Höhe der Provision für einen Nachweis oder eine Vermittlung errechnet sich nach den folgenden Bestimmungen und gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.
Bei:
Kaufverträgen
-Über Wohnimmobilien, auf 4,00 %*, pro Partei, des Gesamtkaufpreises.
-Über Wohnimmobilien mit einem Angebotspreis von unter 100.000,00 €, auf 4,00 %*, pro Partei, des Gesamtkaufpreises.
-Über ausschließlich nicht zu Wohnzwecken dienenden Immobilien, auf 5,00 %*, pro Partei, des Gesamtkaufpreises.
* Zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer
Die Provision ist jeweils von Verkäufer und Käufer zu zahlen.
An- und Vorkaufsrechten
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1,5 % des ermittelten Wertes und ist vom Kunden an uns zu zahlen. Die Berechnung des Wertes erfolgt auf Basis des Gesamtkaufpreises.